Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Solange wir gesund sind, beschäftigen wir uns ungern mit Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Es ist aber umso wichtiger, rechtzeitig vorzusorgen – damit im Ernstfall Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Wir als Ihre BKK Akzo Nobel empfehlen daher, sich frühzeitig mit den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auseinanderzusetzen.
Die Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer schweren Erkrankung wünschen oder ablehnen. Das kann sowohl den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung umfassen als auch den Wunsch, alle möglichen Maßnahmen zur Lebensverlängerung auszuschöpfen. Außerdem können Sie bestimmen, wo Sie Ihre letzte Lebensphase verbringen möchten – etwa zu Hause oder in einem Hospiz.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Können Betroffene aufgrund einer fortgeschrittenen Erkrankung nicht mehr selbst schreiben, ist ein notariell beglaubigtes Handzeichen erforderlich.
Ein Muster sowie weitergehende Informationen stellt das Bundesministerium der Justiz (BMJ) online zum Download bereit. Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, Ihre Angelegenheiten zu regeln und Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. So stellen Sie sicher, dass im Ernstfall keine fremde Person durch das Betreuungsgericht eingesetzt wird.
Je nach Formulierung kann die bevollmächtigte Person zum Beispiel Vermögensfragen klären, Mietangelegenheiten regeln, Behördengänge übernehmen oder über medizinische Maßnahmen entscheiden. Konkrete medizinische Wünsche sollten jedoch zusätzlich in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Für Bankgeschäfte empfiehlt sich außerdem eine separate Kontovollmacht.
Wichtig ist, dass Sie eine Person auswählen, der Sie vollständig vertrauen – etwa ein Familienmitglied oder einen engen Freund. Achten Sie außerdem darauf, die Vorsorgevollmacht so aufzubewahren, dass sie im Bedarfsfall schnell gefunden wird.
Alternativ können Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen: www.vorsorgeregister.de
Auch hierfür bietet das Bundesministerium der Justiz Infos und ein Musterformular zum Download an. Vorsorgevollmacht
Die Betreuungsverfügung
Jeder Mensch kann in die Lage geraten, nicht mehr selbst entscheiden zu können – etwa nach einem Unfall oder einem Schlaganfall, wenn man ins Koma fällt. In solchen Fällen müssen dennoch wichtige Entscheidungen getroffen werden, zum Beispiel über eine Operation oder die Unterbringung in einem Pflegeheim. Kann die betroffene Person nicht mehr selbst handeln, wird unter Umständen durch das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie für diesen Fall vorsorgen. Darin halten Sie fest, welche Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden sollen und wer die rechtliche Betreuung übernehmen soll. So schaffen Sie eine wichtige Absicherung und stellen sicher, dass das Gericht Ihre Vorgaben bei der Entscheidung einbezieht.
Auch hier stellt das Bundesministerium der Justiz ein Musterformular zum Download zur Verfügung. Betreuungsverfügung
