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Schneller zum Arzttermin

Ihre Möglichkeiten

Einen passenden Arzttermin zu bekommen, ist nicht immer einfach. Gerade bei einem neuen Wohnort, speziellen medizinischen Anliegen oder kurzfristigen Behandlungsbedarf kann die Suche zeitaufwendig und unübersichtlich sein. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit Sie möglichst schnell die medizinische Versorgung erhalten, die Sie benötigen. Bitte beachten Sie: Die Terminvergabe erfolgt durch die Arztpraxen selbst. Daher können die Wartezeiten je nach Fachrichtung und Region unterschiedlich ausfallen.

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Du kannst aus Fehlern lernen, aber du kannst dir auch mal Mühe geben, und es gleich richtig machen

Wir unterstützen Sie bei der Suche

Unser Engagement: Gute Versorgung vor Ort unterstützen

Mit der Unterstützung der Summer School im Landkreis Miltenberg setzen wir uns gezielt für den ärztlichen Nachwuchs und die medizinische Versorgung in der Region ein. Das Famulaturprogramm bietet Medizinstudierenden die Möglichkeit, den Landkreis, den Alltag in Hausarztpraxen und Kliniken sowie die Menschen vor Ort kennenzulernen, um sie für die Region zu gewinnen.

Wussten Sie schon?

In der Regel beträgt die Wechselfrist zwei volle Kalendermonate (plus laufender Monat).

Sie möchten noch schneller vom hervorragenden Leistungs- und Serviceangebot der BKK Akzo Nobel profitieren?

Bei einem Statuswechsel (z. B. Arbeitgeberwechsel, Wechsel vom Arbeitslosengeldbezug in ein Beschäftigungsverhältnis oder umgekehrt, Beginn/Ende einer Ausbildung/eines Studiums etc.) können Sie direkt und ohne Wartezeit Ihre Krankenkasse wechseln und bei uns Mitglied werden. Den Aufnahmeantrag für die Mitgliedschaft bei der BKK Akzo Nobel benötigen wir innerhalb von 14 Tagen ab dem Statuswechsel.

Onlineangebote als Alternative zu Vor-Ort-Kursen

Die Pandemie hat dazu beitgetragen, dass nun auch Onlinekurse angeboten und von den Krankenkassen bezahlt werden. Hier finden Sie Alternativangebote unserer Partner zu verschiedenen Themenbereichen:

  • Kostenfreie Online-Pflegekurse
    Corona hat alle betroffen, doch insbesondere Menschen, die zur sogenannten Risikogruppe gehören. Für pflegende Angehörige und Betroffene bedeutete dies, dass doppelte Vorsicht geboten war. Als Unterstützung in der Pflegesituation wurden deshalb verschiedene, kostenfreie Online-Pflegekurse entwickelt, die alle wichtigen Informationen enthalten, die Ihnen auch ein Kursangebot vor Ort bietet. Nutzen Sie alternativ gerne die Vorteile des Internets und besuchen Sie die Onlinekurse direkt von zu Hause. Sie können sofort online starten.

Wie sind Ihre Öffnungszeiten in Aschaffenburg?

Montag: 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 09:00 - 15.00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr

Wie sind Ihre Öffnungszeiten in Erlenbach?

Montag - Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr

Wie reiche ich Rechnungen ein?

Wenn Sie Rechnungen mit der Bitte um Kostenerstattung einreichen möchten, benötigen wir diese im Original. Sollte es sich um Rechnungen im Rahmen des Gesundheitskontos handeln, reichen Sie uns diese gerne auch über die Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de ein.

Zum Login meine.bkk-akzo.de

Wie beantrage ich Krankengeld?

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen Entgelt fort (bei anrechenbaren Vorerkrankungen verkürzen sich die 6 Wochen). Sind diese 6 Wochen überschritten und Sie sind weiterhin arbeitsunfähig und haben uns dies durch entsprechende Krankmeldungen nachgewiesen, senden wir Ihnen automatisch einen Antrag zu. Sobald dieser ausgefüllt bei uns ist, leiten wir alles Weitere in die Wege, um das Krankengeld auszuzahlen.

Wann wird mir mein Krankengeld ausgezahlt?

Krankengeld wird immer rückwirkend ausgezahlt bis zum „Feststelldatum“, also immer bis zum Tag an dem Sie sich die letzte Arbeitsunfähigskeitsbescheinigung vom Arzt haben ausstellen lassen. Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden.

Wie kann ich Krankmeldungen einreichen?

Sie können uns Ihre Krankmeldungen per Fax, Post und über unsere Online-Geschäftsstelle einreichen.

Zum Login meine.bkk-akzo.de

eAU
Mittlerweile gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Arztpraxen müssen der Krankenkasse eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Krankmeldung übermitteln. Noch sind allerdings nicht alle Vertragsärzte an die für die eAU notwendige technische Schnittstelle angeschlossen. 

Wir empfehlen daher, Ihren Arzt im Krankheitsfall zu fragen, ob er Ihre Krankmeldung bereits elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie uns die AU bitte wie bisher innerhalb einer Woche per Post oder über unsere Online-Geschäftsstelle meine.bkk-akzo.de zu oder reichen Sie diese in unseren beiden Geschäftsstellen bzw. über die BKK-Briefkästen bei uns ein.

Wie beantrage ich Fahrkosten?

Für die Beantragung von Fahrkosten wird ein Antrag benötigt. Diesen erhalten Sie auf Anfrage von uns per Post oder in unserem Formular-Center. Sobald dieser bei uns vorliegt, leiten wir eine Bearbeitung in die Wege.

Unser Formular-Center

Wie beantrage ich die Befreiung von den Zuzahlungen?

Die Befreiung von den Zuzahlungen kann über den Antrag in unserem Formular-Center beantragt werden. Sobald dieser ausgefüllt vorliegt, erhalten Sie eine Rückmeldung bzgl. der Belastungsgrenze.

Informationen zu Zuzahlungen und Belastungsgrenze

Unser Formular-Center

Wie beantrage ich den Festzuschuss für Zahnersatz?

Sie benötigen eine Zahnersatzversorgung? Dann erhalten Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser muss vor Behandlungsbeginn bei uns vorgelegt werden. Wir prüfen diesen Plan und bestätigen auf diesem Heil- und Kostenplan den Festzuschuss. Wichtig hierbei: Sind Sie die letzten 5 Jahre oder aber 10 Jahre durchgängig, ohne Unterbrechung, zur zahnärztlichen Vorsorge gewesen und haben ein Bonusheft als Nachweis, erhöht sich der Festzuschuss. Die Festzuschüsse sind bundeseinheitlich festgelegt. Im Regelfall wird der Festzuschuss von Ihren Gesamtkosten direkt bei Ihrem Zahnarzt abgezogen und Sie erhalten lediglich die Rechnung über Ihren Eigenanteil. Sollte eine Abrechnung nicht möglich sein, da es sich um eine andersartige Versorgung handelt, reichen Sie uns Ihre Rechnungen, wie auch den abgerechneten Heil- und Kostenplan im Original ein. Sie erhalten die Erstattung des Festzuschusses direkt auf Ihr Bankkonto.

Wie beantrage ich eine Rehabilitation?

Wenn Sie berufstätig sind und durch die ambulante oder stationäre Reha Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten wollen, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Die entsprechenden Anträge erhalten Sie dort. Außerdem braucht die Rentenversicherung die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen der letzten drei Jahre. Wir bestätigen Ihnen dies gerne auf dem für uns bestimmten Vordruck. Rufen Sie hierfür gerne bei uns an.

Falls die Maßnahme nicht dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, aber medizinisch notwendig ist, dann ist die Krankenkasse - also wir - für die Kostenübernahme zuständig. Wenden Sie sich diesem Fall an Ihren behandelnden Arzt, er hat die entsprechenden Anträge für Sie.

Erstatten Sie pflanzliche Arzneimittel?

Eine Erstattung von pflanzlichen Arzneimitteln ist durch uns als gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Eine Beratung bzgl. dieser Arzneimittel erhalten Sie unter 06022 7069-179 oder 06022 7069-460.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Zur Beantragung der Haushaltshilfe wird ein Antrag sowie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt. Den Antrag wie auch die Bescheinigung finden Sie in unserem Formular-Center. Die Unterlagen senden Sie uns dann an eine der beiden Geschäftsstellen.

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