Nachrichtenbeitrag

Neue Online-Plattform für die Selbsthilfeförderung in Bayern gestartet

Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern hat eine zentrale Online-Plattform für die Selbsthilfeförderung geschaffen.

Neues Portal Selbsthilfeförderung Bayern

Zentrale Anlaufstelle für die Selbsthilfeförderung
Bislang stellten die einzelnen Krankenkassen auf ihren eigenen Webseiten Informationen zur Selbsthilfeförderung bereit. Mit der neuen Plattform gibt es nun eine einheitliche und zentrale Anlaufstelle, die Transparenz schafft und den Zugang zu relevanten Informationen vereinfacht. Damit wird der Zugang zur Selbsthilfeförderung in Bayern so einfach und barrierefrei wie möglich gestaltet. Antragstellende profitieren von einer einheitlichen Struktur und klaren Informationen, die nun erstmals an einer zentralen Stelle gebündelt sind.

Unter der Adresse www.gkv-selbsthilfefoerderung-by.de finden Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen gebündelte Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragsformularen und zuständigen Ansprechpersonen.

Die Webseite bietet eine umfassende Übersicht über Fördermöglichkeiten, Antragsformulare zum Download, eine Liste der Ansprechpersonen, Verlinkungen zu den jeweiligen Krankenkassenseiten für weiterführende Informationen sowie Jahresberichte und Förderbeträge, um maximale Transparenz zu gewährleisten.

Gemeinsame Förderung durch die Krankenkassen
Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern setzt sich aus folgenden gesetzlichen Krankenkassen bzw. deren Verbänden zusammen: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, BKK Landesverband Bayern, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Bayern, IKK classic, KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - als Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG).

Für das Jahr 2026 stellen die Krankenkassen und ihre Verbände den Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen in Bayern über 16,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die GKV-Fördergemeinschaft entscheidet über die Förderung der Arbeit und Aktivitäten dieser Institutionen. Die Grundlage hierfür bildet § 20h SGB V.

Weitere Infos zur Selbsthilfeförderung Bayern finden Sie hier: gkv-selbsthilfefoerderung-by.de

Kontakt zum Thema

Leistungen

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