Nachrichtenbeitrag

Anpassungen bei der Darmkrebsvorsorge

Gleicher Anspruch für Frauen und Männer ab 50 Jahren

Zettel mit Aufschrift Darmkrebs-Vorsorge

Künftig gibt es den gleichen Anspruch auf Untersuchungen und einheitliche Intervalle für Frauen und Männer ab 50 Jahren.

Worum geht’s?
Im Rahmen der Darmkrebs-Früherkennung werden zwei Untersuchungen angeboten: die Darmspiegelung (Koloskopie) und der Stuhltest auf nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl. Mit der Darmspiegelung können auch bereits Krebsvorstufen früh entdeckt und direkt entfernt werden, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln können.

Einheitlich geregelt ist nun:

  • Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
  • Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.

Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests durchführen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.

Ab wann gilt die neue Regelung?
Die Änderung der Richtlinie tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, frühestens jedoch zum 1. April 2025.
 

Weitere Infos zur Darmkrebsvorsorge finden Sie unter Darmkrebsvorsorge.

Welche weiteren Vorsorgeuntersuchungen empfohlen werden, können Sie hier nachlesen: Krebsvorsorge

 

 

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