Nachrichtenbeitrag

Änderung der Beiträge in der studentischen Krankenversicherung ab 01.10.2024

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.

Junge Auszubildende am PC

Ab dem 25. Geburtstag sind Studierende üblicherweise nicht mehr familienversichert; stattdessen tritt eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten (KVdS) ein. Hierfür sind monatlich Beiträge zu zahlen. Für Studierende sind diese relativ günstig; es gilt ein deutlich reduzierter Beitragssatz von 10,22 Prozent.

Berechnet wird der günstige Krankenkassenbeitrag der KVdS auf Basis des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes für Studierende, die nicht bei Ihren Eltern wohnen. Aktuell liegt dieser bei 812 Euro monatlich. Somit ergibt sich für alle versicherungspflichtigen Studierenden ein einheitlicher Beitrag von 82,99 Euro im Monat. Hinzu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Ab dem 01. Oktober 2024 ändert sich der Beitrag für Studierende. Hintergrund ist die Erhöhung des Bafögs. Der neue BaföG-Bedarfssatz liegt dann bei 855 Euro monatlich.

Die neuen, ab 01.10.24 geltenden Kosten und Beiträge finden Sie hier: Studentische Krankenversicherung

Weitere Infos unter Was ändert sich ab dem 25. Geburtstag?

 

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