Nachrichtenbeitrag

Absurde „Luxussteuer“ auf Arzneimittel

Die sogenannte „Tamponsteuer“ (19 Prozent Mehrwertsteuer auf Monatshygieneartikel) wurde zu Jahresbeginn 2020 abgeschafft. Seitdem gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Der Grund: Tampons sollen kein Luxusgut sein, sondern Waren des täglichen Bedarfs. Gut so! Bei lebensnotwendigen Medikamenten sieht die Bundesregierung das allerdings ganz anders: Sie lässt die Krankenkassen und damit die Beitragszahler hierfür weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Der Staat kassiert also ordentlich mit und klagt zugleich öffentlich über zu hohe Arzneimittelausgaben. Im Jahr 2023 lagen die GKV-Ausgaben für Arzneimittel bei über 50 Milliarden Euro. Würde die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel ebenfalls auf 7 Prozent gesenkt, könnte die GKV um mehr als 4 Milliarden Euro entlastet und der Beitragssatz damit um mehr als 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden.

Absurde „Luxussteuer“ auf Arzneimittel
Absurde „Luxussteuer“ auf Arzneimittel

Kaum zu glauben, aber wahr: Arzneimittel sind Luxusgut

Der Bundesfinanzminister kassiert über 4 Milliarden Euro Mehrwertsteuer zu viel für Arzneimittel, weil er sie nicht als „Waren des täglichen Bedarfs“ einstuft. Diesen Betrag müssen am Ende die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufbringen.

Vor wenigen Jahren gab es eine intensive gesellschaftliche Debatte über die Mehrwertsteuer. Denn Tampons, Damenbinden und andere Monatshygieneartikel unterlagen bis dahin dem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Sie seien aber, so die Kritikerinnen und Kritiker, „Waren des täglichen Bedarfs“, die für Frauen im Alltag eine ähnliche Bedeutung hätten wie Lebensmittel oder Getränke. Eine Frau gebe in ihrem gesamten Leben bis zu 7.000 Euro für Monatshygieneartikel aus, rechneten Medien vor.

Unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus!“ wehrten sich zwei Petitionen mit mehr als 270.000 Mitzeichnenden dagegen. Und tatsächlich senkte die Bundesregierung 2019 den Steuersatz für Monatshygieneartikel auf 7 Prozent mit Wirkung ab dem Folgejahr. Die richtige Entscheidung!

Auch Arzneimittel sollten eigentlich kein Luxusgut sein, da sie für viele Menschen überlebenswichtig sind. Aber das sieht der Gesetzgeber leider anders. Deshalb zahlen kranke Menschen in Deutschland nach wie vor die „Luxussteuer“ von 19 Prozent auf ihre Arzneimittel.

Bei Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 50 Milliarden Euro nimmt der Staat so etwa 8 Milliarden Euro Steuern ein. Beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent wären es nur 3,3 Milliarden. Auf die mehr als 4 Milliarden Euro mag die Bundesregierung nicht verzichten - und so bleiben Arzneimittel in Deutschland weiterhin „Luxusartikel“.

Kuriose Folge: Zucker wird mit 7 Prozent besteuert. Wer Diabetes hat, zahlt dann für seine Arzneimitteltherapie mit Insulin aber 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigt sich immer wieder bemüht, die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Mit einer Mehrwertsteuersenkung hätte er ein probates Mittel in der Hand.


Unsere Position:

  • Bei Arzneimitteln dauerhaft den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anwenden. Von den insgesamt 27 EU-Mitgliedsstaaten wenden 24 einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel an oder verzichten gleich ganz darauf. 
  • Frankreich beispielsweise belegt erstattungsfähige Arzneimittel mit einem Steuersatz von lediglich 2,1 Prozent, Schweden verzichtet bei verschreibungspflichtigen Präparaten ganz darauf. Nur die Bulgaren und Dänen zahlen einen höheren Mehrwertsteuersatz als die Deutschen.
     

Dieser Beitrag ist Teil der BKK kamapgne - #WasFehltZahlstDU - zur Finanznot in der gesetzlichen Krankenversicherung

Weitere Infos zur Kampagne #WasFehltZahlstDU

#WasFehltZahlstDU 

Kontakt zum Thema

Leistungen

06022 7069-8400

zurück nach oben

Ankommen und wohlfühlen: Werden Sie Mitglied

Überdurchschnittliche Leistungen zum attraktiven Preis: Wir überzeugen mit einem ausgezeichneten Leistungsangebot und unserem persönlichen Service.