Gesundheitskonto
Kostenerstattungsverfahren
Die Alternative zur Gesundheitskarte
Als BKK-Versicherter erhalten Sie medizinische Leistungen normalerweise bequem und bargeldlos über Ihre Gesundheitskarte. Eine Alternative dazu ist das Kostenerstattungsverfahren.
Dabei entscheiden sich Versicherte freiwillig dafür, vom gängigen Abrechnungsmodell der gesetzlichen Krankenversicherung abzuweichen. Sie werden zum Selbstzahler und treten als Privatpatient auf. Die Privatrechnungen können Sie nach der Behandlung der Krankenkasse zur anteiligen Erstattung einreichen. Das Modell der Kostenerstattung bietet Ihnen die Freiheiten einer privaten Krankenversicherung, birgt jedoch auch größere finanzielle Risiken.
Wichtig: Entscheiden Sie sich für das Kostenerstattungsverfahren, sind Sie für mindestens ein Vierteljahr an diese Wahl gebunden.
Bereiche der Kostenerstattung
Die Kostenerstattung können Sie für folgende Bereiche (einzeln oder zusammen) wählen:
- ärztliche Versorgung
- zahnärztliche Versorgung
- stationäre Versorgung
- vom Arzt veranlasste Leistungen (z. B. Ergotherapie, Hilfsmittel etc.)
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Wenn Sie sich für die Kostenerstattung entscheiden, erhalten Sie Rechnungen nach den amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte bzw. Therapeuten. Diese bezahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei uns ein. Wir erstatten maximal die Kosten, die bei einer Behandlung über Ihre Gesundheitskarte entstanden wären, abzüglich der üblichen gesetzlichen Zuzahlung und eines Abschlags für Verwaltungskosten von 5 % (mindestens 5 € bis maximal 50 €).
Erstattungsfähig sind nur Leistungen, die auch über die Gesundheitskarte als gesetzliche Leistung abgerechnet werden könnten. Ob eine Leistung diese Voraussetzung erfüllt, ist für Sie vor der Behandlung möglicherweise nicht erkennbar. Ihr Arzt ist nicht verpflichtet, Sie darüber aufzuklären.
Für die Leistungsbereiche Arzneimittel, Heilmittel und ärztliche Behandlung erfolgt die Erstattung künftig in pauschalierter Form. Hier erhalten Sie von uns eine Rechnungskopie mit Erstattungsvermerk für Ihre private Krankenversicherung.
Wir erstatten folgende Leistungen in pauschalierter Form:
- Arzneimittel 65 %
- Heilmittel 45 %
- Ärztliche Behandlung 25 %
jeweils vom berücksichtigungsfähigen Rechnungsbetrag.
Für alle weiteren Leistungsbereiche erfolgt weiterhin eine individuelle Ermittlung des Erstattungsbetrages.
Bitte beachten Sie:
Das Kostenerstattungsverfahren kann für Sie mit finanziellen Risiken und Mehrkosten verbunden sein. Leistungserbringer können im Rahmen einer privatärztlichen Behandlung höhere Vergütungssätze berechnen oder Leistungen in Rechnung stellen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Sofern vorhanden, können Sie die Kosten möglicherweise über eine private Zusatzversicherung absichern.
Wichtige Änderungen beim Kostenerstattungsverfahren!
Sie haben sich für das Kostenerstattungsverfahren entschieden?
Was ändert sich für Sie?
Wenn Sie eine Leistung im Rahmen der Kostenerstattung bei uns einreichen möchten, muss Ihr Arzt dafür die vorgesehenen Kassenformulare – papiergebunden oder digital – verwenden. Die Verordnung muss entsprechend mit „Kostenerstattung“ gekennzeichnet sein. Ein Privatrezept können wir im Rahmen der Kostenerstattung nicht mehr berücksichtigen.
Was können Sie tun?
Bitte informieren Sie Ihren Arzt, dass Sie das Kostenerstattungsverfahren gewählt haben.
Wichtig: Privatrezepte sind weiterhin möglich, wenn es sich tatsächlich um eine Privatbehandlung oder um eine Leistung handelt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Leistungen über Privatrezepte können jedoch nicht im Rahmen der Kostenerstattung erstattet werden.
