Aktuelles für Arbeitgeber

BZSt vergibt neue Nummer

Seit November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen zur eindeutigen Identifizierung durch das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt.

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Die W-IdNr. legt einen wichtigen Grundstein für die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung. Langfristig soll die W-IdNr. auch behördenübergreifend nach dem sog. "Once-Only-Prinzip" genutzt werden. Sie dient damit als Wegbereiter für eine bundesweite, behördenübergreifende Kommunikation. Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt im Hintergrund automatisiert und vollständig elektronisch durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Hierfür müssen Sie keinen Antrag stellen. Zudem wird es großzügige Übergangsregelungen geben. Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt Ihnen die W-IdNr. vergeben wird, entsteht Ihnen kein Nachteil.

Die neue Nummer besteht aus den Anfangsbuchsbucgstaben DE und einer neunstelligen Ziffernfolge. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal - fünf Ziffern - ergänzt sie für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit.

Beispiele:

W-IdNr.: DE123456789

W-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001

In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamts verschlüsselt.

Weitere Informationen finden Sie unter BZSt.de

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