Seit Jahresbeginn ist eine getrennte Abgabe nach den Rechtskreisen Ost und West nicht mehr erforderlich. Nachdem die Rechtskreistrennung für Meldungen im Verfahren der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung bereits 2025 entfallen ist, für Beitragsnachweise aber noch galt, können Unternehmen ab sofort darauf verzichten und die Beiträge für Beschäftigte gemeinsam abführen..
Diese und weitere Änderungen in und um die Sozialversicherung finden Sie hier: Informationsportal für Arbeitgeber.
