Aktuelles für Arbeitgeber

Beitragsbemessungsgrenzen steigen – das ändert sich

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung ab 2026

Geldscheine und Münzen

Zum 1. Januar 2026 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Grund ist die Orientierung an die positive Lohnentwicklung. Das Bundeskabinett hat die neuen Werte in der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen.

Was bedeutet das?
Wer überdurchschnittlich verdient, zahlt ab 2026 höhere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Für Normalverdienende und deren Arbeitgeber bleibt alles beim Alten.

Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze: steigt von 66.150 € (2025) auf 69.750 € jährlich bzw. 5.812,50 € monatlich

Versicherungspflichtgrenze: steigt von 73.800 € auf 77.400 € jährlich bzw. 6.450 € monatlich

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Darüber liegende Einkommen bleiben beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze definiert, ab welchem Einkommen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.

Rentenversicherung

Allgemeine Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 8.450 € monatlich (2025: 8.050 €)

Knappschaftliche Rentenversicherung: steigt auf 10.400 € monatlich (2025: 9.900 €)

Durchschnittsentgelt (relevant für Rentenberechnung): steigt auf 51.944 € jährlich (2025: 50.493 €)

Warum diese Anpassung?
Ohne regelmäßige Anpassung würden Besserverdienende anteilig weniger zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen – das würde vor allem Menschen mit niedrigerem Einkommen stärker belasten. Gleichzeitig würden hohe Einkommen zu weniger Rentenansprüchen führen, da oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Beiträge und damit auch keine Entgeltpunkte anfallen.

Durch die jährliche Anpassung bleibt das System fair und die soziale Absicherung langfristig stabil.

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