Zuzahlungen

Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Auf Vorschlag der Krankenkassen hatte der Gesetzgeber im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) die Möglichkeit geschaffen, Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. besonders günstig) von der gesetzlichen Zuzahlung zu befreien. Mit großem Erfolg: Seit dem Inkrafttreten des AVWG haben immer mehr Hersteller ihre Preise entsprechend angepasst.

Aktuell können Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen insgesamt 8.012 Präparate ohne Zuzahlung erhalten. Derzeit bieten 104 Hersteller zuzahlungsfreie Produkte an.

Hier können Sie nachschauen, ob Ihr Medikament zuzahlungsbefreit ist oder ob es ein vergleichbares Präparat ohne Zuzahlung gibt.

 

Befreiungsmöglichkeiten

Es gilt grundsätzlich eine prozentuale Zuzahlung von 10% bei allen Leistungen. Der zugezahlte Betrag muss jedoch mindestens 5,00 € und darf höchstens 10,00 € betragen (siehe auch tabellarische Übersicht).

Für alle Versicherten gilt bei allen Zuzahlungen je Kalenderjahr eine Belastungsgrenze in Höhe von 2% des Bruttoeinkommens, wobei die Zuzahlungen und die Einnahmen aller Familienangehörigen bzw. Lebenspartner zusammengerechnet werden. Bei der Höhe des zugrunde gelegten Einkommens werden Freibeträge für jeden Familienangehörigen bzw. Lebenspartner berücksichtigt.

Im Jahr 2008 kann für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen Angehörigen ein Freibetrag in Höhe von 4.473,00 € (ab 01.01.09 4.536,00 €) und für Kinder in Höhe von 3.648,00 € (ab 01.01.09 3.864,00 €) berücksichtigt werden.

Wichtig: Für "schwerwiegend chronisch Kranke" in Dauerbehandlung beträgt die Belastungsgrenze nur 1%.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.


Tabellarische Übersicht Zuzahlungen und Eigenanteile

Leistung Zuzahlung Besonderheit
Arzneimittel mind. 5,00 € Arzneimittel ohne Zuzahlung
Haushaltshilfe je Kalendertag  
Fahrkosten je einfache Fahrt  
Krankenhausbehandlung 10,00 € je Kalendertag für max. 28 Tage pro Kalenderjahr
Heilmittel 10% der Kosten + 10,00 € je Verordnung
Hilfsmittel 10% der Kosten mind. 5,00 €, max. 10,00 €
Verbrauchsmittel 10% je Packung max. 10,00 € für Monatsbedarf je Indikation
Häusliche Krankenpflege 10% der Kosten + 10,00 € je Verordnung, für max. 28
Kalendertage je Kalendertag
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