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Die rechtlichen Änderungen beim Krankengeld für Selbständige, Künstler und Publizisten traten am 01.01.2009 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt werden allerdings auch dessen Änderungen diskutiert. Bereits am 22.12.2008 legte das Bundesgesundheitsministerium einen entsprechenden Kabinettsentwurf vor. Mittlerweile wurde dieser überarbeitet, so dass jetzt mit dem "Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" vom 13.02.2009 ein Gesetzesentwurf vorliegt, der zum 01.08.2009 folgende Änderungen vorsieht:
- Freiwillig versicherte Selbständige können einen Krankengeldanspruch entweder ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entweder über das "gesetzliche" Krankengeld zum allgemeinen Beitragssatz oder einen Wahltarif absichern.
- Unständig und befristet Beschäftigte können für den Krankengeldanspruch zwischen dem "gesetzlichen" Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zum allgemeinen Beitragssatz und einem Wahltarif wählen.
- Versicherte der Künstlersozialkasse haben weiterhin Anspruch auf "gesetzliches" Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Wer vor der siebten Woche Krankengeld beziehen will, muss dafür auch künftig einen Wahltarif abschließen.
- Bestehende Wahltarife enden mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 31.07.2009, so dass auch die dreijährigen Bindefristen enden. Alle Betroffenen können dann eine neue Wahlentscheidung treffen. Ihre Entscheidung können Sie bis zum 30.09.2009 rückwirkend zum 01.08.2009 treffen. Beziehen Versicherte zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes Krankentagegeld aus dem Wahltarif, wird dieses bis sie wieder gesund sind weitergezahlt (längstens 78 Wochen).
- An die Wahl eines gesetzlichen Krankengeldes sind die Versicherten drei Jahre lang gebunden.
- Künftige Krankengeld-Wahltarife dürfen keine Altersstaffelungen mehr enthalten.
Am 17.06.2009 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung diesen Entwurf mit einigen Änderungen beschlossen, der am 01.08.2009 in Kraft tritt.
Wir informieren die am Wahltarif teilnehmenden Kunden noch persönlich.
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