Vollstationäre Pflege

In Fällen, in denen Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden, übernimmt die BKK Pflegekasse die Kosten für Leistungen bei vollstationärer Pflege. Voraussetzung dafür ist, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt, etwa weil keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege stationäre Pflege erfordert.


Pflegeleistungen

Die Kosten für die Pflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung der Pflegebedürftigen werden bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.510 € übernommen. In Ausnahmefällen (Härtefälle) – wenn ein außergewöhnlich umfangreicher und intensiver Pflegeaufwand notwendig ist – können auch pflegebedingte Kosten bis zur Höhe von 1.825 € monatlich übernommen werden. Die tatsächliche Höhe des Leistungsanspruchs richtet sich nach der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.


Tabellarische Übersicht Vollstationäre Pflege

Pflegestufe ab 2010 monatlich ab 2012 monatlich
Pflegestufe 1 1.023 € 1.023 €
Pflegestufe 2 1.279 € 1.279 €
Pflegestufe 3 1.510 € 1.550 €
Pflegestufe 3 Härtefälle 1.825 € 1.918 €
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