Netzwerk Pflegeberatung

Rund zwei Millionen Menschen in Deutschland sind auf Betreuung bzw. Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die Aufgaben des Alltags nicht mehr so meistern können wie früher. Deshalb sollten wir uns frühzeitig Gedanken darüber machen, wie wir uns auf eine mögliche Hilfe- und Pflegebedürftigkeit im Alter vorbereiten können. Die Pflegekasse Ihrer Betriebskrankenkasse bietet das komplette Spektrum der gesetzlich festgelegten Leistungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen bei der Pflege an.

Doch damit ist längst nicht alles geregelt. Häufig sind auch andere Fragen von Bedeutung:

Kann ich in meiner Wohnung bleiben? Müssen meine Kinder für meine Pflege aufkommen? Wie kann ich mich auf eine Situation vorbereiten, in der ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin? Und wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Das Netzwerk Pflegeberatung beantwortet Ihre Fragen


Ihre Betriebskrankenkasse hat in Kooperation mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen das Netzwerk Pflegeberatung ins Leben gerufen. Hier stehen Ihnen ausgewählte Experten an drei Telefon-Hotlines zur Verfügung (Montag und Mittwoch: 10 - 13 Uhr und Donnerstag: 14 - 18 Uhr).

  • Beratung zur Patientenverfügung: 0180 3 770500–1
  • Beratung zu Heim- und Pflegedienstverträgen: 0180 3 770500–2
  • Beratung zu alternativen Wohnformen: 0180 3 770500–3

Informationen zum Unterhaltsrecht und zur Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen erhalten Sie unter allen drei Rufnummern.
Abgesehen von den Telefongebühren (9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) entstehen Ihnen für diesen Service keine Kosten.  
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