Gut versichert im Ruhestand!
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Rentenantragsteller und Rentner sind unter bestimmten Voraussetzungen über die KVdR kranken- und pflegeversichert in der Krankenkasse. Sie haben grundsätzlich den gleichen Leistungsanspruch (Krankengeld ausgenommen) wie die anderen Mitglieder.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mitglied in der KVdR zu werden?
Voraussetzung ist der Antrag auf eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung
(z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund) und die Erfüllung einer bestimmten Vorversicherungszeit.
Es muss zu mindestens 90% in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden haben.
Die Versicherungspflicht tritt hier schon mit dem Tag der Rentenantragstellung ein. Wenn keine Vorrangversicherung (z. B. Beschäftigung, Leistungen von der Agentur für Arbeit) vorliegt, beginnt die Mitgliedschaft in der KVdR.
Wo kann ich einen Antrag auf eine gesetzliche Rente stellen?
Grundsätzlich ist der Antrag beim zuständigen Deutschen Rentenversicherungsträger zu stellen. Wegen der räumlichen Nähe kann der Rentenantrag auch bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung gestellt werden.
Selbstverständlich kann die Rente auch bei einem Versichertenältesten des Rentenversicherungsträgers beantragt werden.
Welchen Beitrag zahle ich aus meiner gesetzlichen Rente?
Rentner zahlen den Beitrag (wie die Beschäftigten) aus dem allgemeinen Beitragssatz.
Dieser beträgt seit 01.01.2011 15,5%. Von diesen 15,5% zahlt der Rentenversicherungsträger 7,3%.
Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 1,95%. Kinderlose Versicherte, die nach dem 01.01.40 geboren sind, zahlen zur Pflegeversicherung noch einen Zuschlag in Höhe von 0,25%.
Die Beiträge werden vom Rentenversicherungsträger direkt von der Rente einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt.
Muss ich aus anderen Einkünften auch Beiträge entrichten?
Weitere beitragspflichtige Einnahmen der Rentner sind Versorgungsbezüge
(z. B. Betriebsrenten) und Arbeitseinkommen.
Auch hier gilt ab 01.01.2011 der allgemeine Beitragssatz von 15,5%, der aber hier im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, allein vom Versicherten zu zahlen ist. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.