Häusliche Pflege

Die Pflege des Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung hat Vorrang vor einer Unterbringung im Heim. Deshalb bilden die Leistungen der häuslichen Pflege in der Pflegeversicherung einen Schwerpunkt. Die Pflegeversicherung bezahlt Leistungen der häuslichen Pflege, wenn der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, gepflegt wird.


Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen oder die Geldleistung in Anspruch nehmen möchten. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich, das heißt die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils teilweise beanspruchen.


Tabellarische Übersicht der monatlichen Leistungsbeträge

Pflegestufe ab 2010 monatlich ab 2012 monatlich
Pflegestufe 1 - Sachleistung 440 € 450 €
Pflegestufe 1 - Geldleistung 225 € 235 €
Pflegestufe 2 - Sachleistung 1.040 € 1.100 €
Pflegestufe 2 - Geldleistung 430 € 440 €
Pflegestufe 3 - Sachleistung 1.510 € 1.550 €
Pflegestufe 3 - Geldleistung 685 € 700 €
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