Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 € bis 800,00 € wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer mit Hilfe einer Umrechnungsformel verringert.
Arbeitnehmer zahlen so geringere Sozialversicherungsbeiträge. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers beträgt so ca. 4% bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 € bis ca. 21% bei einem Verdienst von 800,00 €.
Der Arbeitgeber bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Die Umlagebeiträge werden aus dem verminderten Arbeitsentgelt errechnet.
Für die Berechnung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in der Gleitzone stellen wir Ihnen kostenlos unseren
Gleitzonenrechner zur Verfügung.