Gleitzone

Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 € bis 800,00 € wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer mit Hilfe einer Umrechnungsformel verringert.

Arbeitnehmer zahlen so geringere Sozialversicherungsbeiträge. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers beträgt so ca. 4% bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 € bis ca. 21% bei einem Verdienst von 800,00 €.

Der Arbeitgeber bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.

Die Umlagebeiträge werden aus dem verminderten Arbeitsentgelt errechnet.

Für die Berechnung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in der Gleitzone stellen wir Ihnen kostenlos unseren Gleitzonenrechner zur Verfügung.
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