Beiträge



Allgemeiner Beitragssatz

 
 
 
 
15,5 %
Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.

Der Höchstbeitrag 2012  - berechnet auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze  von 3.825 € - beträgt 592,88 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 313,65 € (8,2 %) sowie ein Arbeitgeberanteil von  (7,3 %) monatlich.

Ermäßigter Beitragssatz

 
 
 
 
14,9 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

Versorgungsbezüge

 
 
 
 
15,5 %
(z.B. Betriebsrente)

Umlage (U1) allgemeiner Satz

 
 
 
 
2,0 %
Erstattung: 70% des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden.

2011 gilt ein Beitragssatz von 2,0%
2010 gilt ein Beitragssatz von 2,0%
2009 gilt ein Beitragssatz von 1,7%.

Umlage (U2)

 
 
 
 
0,28 %
Erstattung: 100% des gezahlten Entgelts.

2011 gilt ein Beitragssatz von 0,28%
2009 gilt ein Beitragssatz von 0,20%.

Umlagesatz für Insolvenzgeld

 
 
 
 
0,04 %
 2011: 0,00 %

Pflegeversicherung mit Kindern

 
 
 
 
1,95 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

Pflegeversicherung ohne Kinder

 
 
 
 
2,2 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder

 
 
 
 
0,975 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder

 
 
 
 
1,225 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Beitrag zur Rentenversicherung

 
 
 
 
19,6 %

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte

 
 
 
 
15,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte

 
 
 
 
13,0 %

Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)

 
 
 
 
3,0 %
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