Allgemeiner Beitragssatz
15,5 %
Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.
Der Höchstbeitrag 2012 - berechnet auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze von 3.825 € - beträgt 592,88 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 313,65 € (8,2 %) sowie ein Arbeitgeberanteil von (7,3 %) monatlich.
Ermäßigter Beitragssatz
14,9 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Versorgungsbezüge
15,5 %
(z.B. Betriebsrente)
Umlage (U1) allgemeiner Satz
2,0 %
Erstattung: 70% des in dem betreffenden Zeitraum fortgezahlten Entgelts der Arbeiter und Auszubildenden.
2011 gilt ein Beitragssatz von 2,0%
2010 gilt ein Beitragssatz von 2,0%
2009 gilt ein Beitragssatz von 1,7%.
Umlage (U2)
0,28 %
Erstattung: 100% des gezahlten Entgelts.
2011 gilt ein Beitragssatz von 0,28%
2009 gilt ein Beitragssatz von 0,20%.
Umlagesatz für Insolvenzgeld
Pflegeversicherung mit Kindern
1,95 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
Pflegeversicherung ohne Kinder
2,2 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder
0,975 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder
1,225 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Beitrag zur Rentenversicherung
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte
Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)