Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 400,01 € bis 800,00 € wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer mit Hilfe einer Umrechnungsformel verringert.
Arbeitnehmer zahlen so geringere Sozialversicherungsbeiträge. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers beträgt so ca. 4% bei einem Verdienst in Höhe von 400,01 € bis ca. 21% bei einem Verdienst von 800,00 €.
Der Arbeitgeber bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt.
Für die Berechnung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone stellen wir Ihnen kostenlos unseren
Gleitzonenrechner zur Verfügung.