Gut versichert bei mehrfacher Beschäftigung!

Üben Sie mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, sind die Einnahmen aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen.

Liegen Ihre Einnahmen insgesamt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze des laufenden und des folgenden Kalenderjahres, scheiden Sie mit Ablauf des Kalenderjahres aus der Versicherungspflicht aus. Sie können sich dann freiwillig weiterversichern.

Im Jahr 2012 beträgt die Grenze 50.850 €.

Im Jahr 2011 lag sie bei 49.500 €.
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