Wurzelbehandlung

BKK beteiligt sich an Kosten für aufwändige Wurzelbehandlung

Ein echter Meilenstein in der vertragszahnärztlichen Versorgung ist der Strukturvertrag über endodontische Behandlungen - sprich Wurzelbehandlung - den der Landesverband der Betriebskrankenkassen mit Bayerns Zahnärzten abgeschlossen hat.

Auf dem Gebiet der Endodontie, also der Wurzelbehandlung von Zähnen, wurden in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt. Unter einer Wurzelbehandlung versteht man die Behandlung eines Zahnes mit entzündetem oder abgestorbenen Nerv (lateinisch: Pulpa). Viele Zähne, die früher gezogen werden mussten, können heute dank der Endodontie erhalten werden. Doch eine Wurzelbehandlung nach modernsten Behandlungsmethoden ist in vielen Fällen äußerst aufwändig und dadurch teurer. Da sie über den normalen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht, müssen gesetzlich Versicherte im Regelfall die Kosten dafür in voller Höhe selbst tragen.

Zum Januar 2010 hat sich das für unsere Versicherten geändert. Denn wir beteiligen uns an den Kosten der aufwändigeren Privatbehandlung in Höhe der Kosten, die wir als Kassenleistung übernommen hätten. Somit wird das Zuzahlungsverbot in der Gesetzlichen Krankenversicherung in einem weiteren Teilbereich überwunden – zum Vorteil der Patienten.

Jeder Versicherte kann über einen Vertrag mit dem behandelnden Zahnarzt selbst entscheiden, ob eine aufwändige endodontische Behandlung durchgeführt werden soll oder nur die Standardbehandlung, die im Rahmenkatalog als gesetzliche Leistung vorgesehen ist. Fällt die Entscheidung zu Gunsten der aufwändigen Behandlung, können BKK Versicherte die Kosten für die Standardbehandlung komplett anrechnen lassen. Individuell zuzuzahlen ist vom Versicherten dann nur der Differenzbetrag zwischen Standard- und aufwändiger Wurzelbehandlung.
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