Neue Mehrkostenregelung bei Arzneimitteln...

Im Zuge der letzten Gesundheitsreform hat der Gesetzgeber den Versicherten die Möglichkeit gegeben, trotz bestehender Rabattverträge gegen Aufzahlung ein Präparat zu erhalten, für das kein Rabattvertrag besteht.

Das Gesetz sieht für diesen Fall das Prinzip der Kostenerstattung vor, das heißt, dass die Patienten in der Apotheke ihr Wunschmedikament zunächst komplett selber bezahlen müssen. Anschließend erstattet die Kasse nach Vorlage des Rezeptes die Kosten des Präparates, allerdings nur bis zu der Höhe, die ein zur Verfügung stehendes Rabattvertragsarzneimittel gekostet hätte. Den Differenzbetrag zum gewählten Medikament und eine Bearbeitungsgebühr müssen die Versicherten selber tragen.

Diese von der Regierung für den Patienten gut gemeinte Regelung bedeutet für die Versicherten aber eine schlecht kalkulierbare und hohe Belastung und verschafft ihnen keinen nennenswerten Zusatznutzen. Ihre BKK Akzo Nobel hat Verträge mit namhaften pharmazeutischen Herstellern geschlossen, um die steigenden Kosten im Arzneimittelbereich zu senken und Ihnen auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung - ohne hohe Mehrkosten - zu gewährleisten.
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